An die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ("Sonderabfällen") stellt der Gesetzgeber besonders hohe Anforderungen. Zurecht: Ohne richtige Handhabung können die darunter fallenden Stoffe eine erhebliche Gefahr für Mensch und Tier, für Umwelt und Gesundheit darstellen.
Das KURZ-Team das Fachbereichs Sonderabfall ist seit Jahrzehnten erfolgreich in diesem sensiblem Bereich tätig. Gleich, ob als Stückgut oder als Flüssigware, als Monocharge oder in Form von Chemikaliengebinden zur Sortierung, in ganz kleinen oder allergrößten Mengen. Unser Fachpersonal garantiert Ihnen die sichere Entsorgung und unterstützt Sie bei Ihren gesetzlichen Nachweispflichten. Mit einmaliger oder regelmäßiger Abholung - oder auch zur Selbstanlieferung. In unseren Sonderabfall-Zwischenlagern an derzeit zwei Standorten in Baden-Württemberg können wir eine Vielzahl von gefährlichen Abfällen annehmen.
Für ein sicheres Miteinander:
Aufgrund der vorhandenen Mengen an gefährlichen Stoffen oder Gemischen sind wir ein sogenannter Betriebsbereich der oberen Klasse, für den die Grund- und erweiterten Pflichten der 12. BImSchV (Störfallverordnung) Anwendung finden. Hierzu gehört die Informationspflicht der Öffentlichkeit nach §§ 8a und 11 der 12. BImSchV. Für ein sicheres Miteinander treffen wir geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkung von Störfällen. Details dazu haben wir Ihnen in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Ihre Ansprechpartner:
Bei Fragen zur Disposition
Harald Lüdke
Tel.: 07941 64981-29
harald.luedke@~@kurz-entsorgung.de
Bei Fragen zu unserer Dienstleistungspalette, Handling, Lagerung und Preise
Istok Skerbis
Tel.: 07144 8442-16
istok.skerbis@~@kurz-entsorgung.de